Was spricht für eine Hinterlegung beim Urheberverzeichnis?
Das Urheberverzeichnis ist anwaltlich geführt, das bedeutet für Sie:
- Absolute Verschwiegenheit abgesichert durch eine der strengsten Berufsordnungen.
Sie können sicher sein, dass Ihre Ideen nicht an Dritte weitergegeben werden. - Sie haben die Möglichkeit der jederzeitigen Beratung durch die Kanzlei Schlösser.
- Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen gern gegenüber Dritten und unterstützen Sie so bei der Druchsetzung Ihrer Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte.
- Nicht zuletzt sind wir Ihnen auch bei der Verwertung Ihrer Idee behilflich, z.B. bei der Abfassung von Verträgen oder der Abmahnung von Schutzrechtsverletzungen.

