Werke

Grundsätzlich können Sie fast alle verkörperten schöpferischen Werke beim Urheberverzeichnis hinterlegen.

Wir prüfen nicht, wie z.B. das Patent und Markenamt, ob eine Schutzfähigkeit vorliegt.

Von den Werken darf keine Gefahr ausgehen (z.B. strahlendes Material) und die Aufbewahrung darf keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen Vorkehrungen erfordern.

 

In das Urheberverzeichnis wird jede Art von urheberrechtlich geschützten Werken, aber auch andere Werke aufgenommen, die nicht in den Genuss des Urheberrechtsschutzes gelangen, aber deren Urhebernachweis zum Beispiel aus wettbewerbsrechtlicher Sicht erforderlich scheint.

Dazu gehören auch

 

  • Konzepte
  • Geschäftsideen
  • Businesspläne

Wir nehmen viele Datenformate entgegen. Genaueres entnehmen Sie dem Upload Bereich.


 Das Urheberverzeichnis wird von der Rechtsanwaltskanzlei Schlösser geführt und überwacht. Dies bietet Ihnen die Gewähr für absolute Vertraulichkeit und den Schutz Ihrer Ideen.


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