Beweis der Urheberschaft durch das Urheberverzeichnis
Das Urheberverzeichnis schützt Ihr Werk!
Das Urheberverzeichnis wird von der Rechtsanwaltskanzlei Schlösser in Erfurt unterhalten und bietet Ihnen die Möglichkeit, jedes Werk gegen Nachahmung zu schützen, indem das Urheberverzeichnis für Sie den Nachweis erbringt, dass Sie "Erstschöpfer" des Werkes waren, der sog.
"Prioritätsnachweis".
Der Anwalt ist in Deutschland Organ der Rechtspflege und daher wie ein Notar oder Richter besonders verpflichtet. Die anwaltliche Prioritätsfeststellung ist daher vor Gericht als Prioritätsnachweis anerkannt.
Vor diesem Hintergrund sichert die Prioritätshinterlegung beim anwaltlich betriebenen Urheberverzeichnis den Beweis, daß der Urheber das Werk in der mit der Urkunde verbundenen Fassung an einem bestimmten Tag als von ihm stammend dem Anwalt / Urheberregister vorgelegt hat. Sie entkräftet damit - falls sie vor den maßgeblichen Ereignissen aufgenommen wurde - in der Regel die Einwände des Verwerters, die Übereinstimmungen sei rein zufällig, oder gar, der Urheber habe sein Manuskript erst nach der Veröffentlichung des anderen Werkes niedergelegt, um auf diese Weise Ansprüche geltend machen zu können.
So funktioniert die Hinterlegung und Registrierung:
1. Sie übergeben uns Ihr Werk oder eine Kopie
a) per Upload mit dem Upload-Formular
b) per Post
2. Sie entscheiden, ob Ihr Werk in das öffentliche oder nicht öffentliche Urheberverzeichnis aufgenommen werden soll
3. Sie zahlen die Gebühr für die Hinterlegung
4. Sie erhalten die Hinterlegungsurkunde
5. Das Urheberverzeichnis verwahrt Ihr Werk für mindestens zehn Jahre, d.h. für zunächst 5 Jahre mit der kostenlosen Option auf 5 weitere Jahre, ab Zugang
6. Sie erhalten die Befugnis mittels Vermerk, Link oder Button auf die Hinterlegung beim Urheberverzeichnis hinzuweisen
In dem Fall, dass Sie Ihr Werk oder dessen Kopie zum Nachweis Ihrer Urheberschaft bzw. der Erstschöpfung benötigen, können Sie uns anweisen das Werk oder dessen Kopie an Sie herauszugeben.

